Am 22. Juni 2015 haben die Präsidenten von Europäischer Kommission, Europäischem Rat, Euro-Gruppe, Europäischer Zentralbank und Europäischem Parlament den Bericht „Die Wirtschafts- und Währungsunion vollenden“ vorgelegt. Dieser Bericht wurde am 26. Juni 2015 von den Staats- und Regierungschefs „zur Kenntnis genommen“ und der EU-Ministerrat wurde ersucht, ihn „umgehend zu prüfen“. Der nun angestoßene Prozess erscheint von den intergouvernmentalen EU-Institutionen Europäischer Rat und Ministerrat dominiert. Dieser Blogeintrag untersucht, welche Rolle das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente im Prüfprozess und im Bericht spielen.
Artikel für das Jacques Delors Institut – Berlin